Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün weist darauf hin, dass nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit beginnt. Damit gilt eine generelle Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.

Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Singvögel geschützt werden“, erläutert Dr. Heino Kamieth, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz. Dazu gehören viele Vogelarten wie Wachteln, Rebhühner, Kiebitze oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Laubsänger, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönige in den Wäldern.

Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“

Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Hier dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit freilaufen, wenn nicht anders auf den Schildern vermerkt (z.B. im „Bornumer Holz“ und am Kronsberg).

Übersichtskarte Anleinpflicht (Quelle: hannover.de)
Übersichtskarte Anleinpflicht (Quelle: hannover.de)

Übrigens gilt die Anleinpflicht laut Hundeverordnung ganzjährig in der Calenberger Neustadt (Stadtbezirk Mitte – rot schrafiert) also auch am Ihmeufer, an den Ricklinger Kiesteichen und in den Leinewiesen zwischen Limmer und Herrenhausen (Landschaftsschutzgebiet – rosa). Ausgenommen sind natürlich die Hundeauslaufflächen entlang der Ihme (grün).

Die komplette Karte ist auf hannover.de zu finden.

Auch beim Beschneiden von Bäumen, die von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind, und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere Informationen zur Leinenpflicht erhältlich.