Planungen zur Wasserstadt: Präsentation der gesammelten Ergebnisse und Vorstellung des Beteiligungsverfahren

Wasserstadt Limmer
Wasserstadt Limmer

Mit der Auftaktveranstaltung am 19. November 2014 wurde der Dialog mit den BürgerInnen zur Wasserstadt Limmer vom Oberbürgermeister Stefan Schostok eröffnet. Von November vergangenen Jahres bis Februar dieses Jahres haben Interessierte in fünf Themenwerkstätten die Möglichkeit gehabt, wichtige Fragestellungen rund um das Thema Wasserstadt Limmer zu machen.

Diese Vorschläge sollen nun gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Öffentlichkeit am Dienstag (14. April), 18 Uhr, im Freizeitheim Linden, Windheimstraße 4, präsentiert werden. Die Verwaltung wird Interessierten die gesammelten Ergebnisse vorstellen, zu einzelnen Zielen Stellung nehmen und das weitere Beteiligungsverfahren erläutern.

Das Büro plan zwei um Dr. Klaus Habermann-Nieße organisiert das Verfahren, mit dem die Leitlinien und Planungsgrundsätze für die Wasserstadt zwischen der Verwaltung und den BürgerInnen abgestimmt werden sollen. Dies betrifft beispielsweise die angestrebte Bebauungsdichte, den Verkehr, aber auch qualitative Anforderungen an die Wohnangebote.

Weitere Informationen zu den laufenden Veranstaltungen stehen Interessierten im Internet unter www.wasserstadt-dialog.info und www.hannover.de/wasserstadt zur Verfügung.

Im Rahmen einer abschließenden Veranstaltung soll Interessierten am Dienstag (12. Mai), 18 Uhr, im Freizeitheim Linden, Windheimstraße 4, die Möglichkeit gegeben werden, über die von der Stadt vorgestellten allgemeinen Planungsziele zur Entwicklung des Gebietes der Wasserstadt in Limmer zu diskutieren und Anregungen einzubringen.

Im Mittelpunkt dieser Diskussionsveranstaltung soll die Frage stehen, wie die Zielvorstellungen von der Planung der Wasserstadt beurteilt werden. Auch soll geklärt werden, inwieweit den Vorstellungen der BürgerInnen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens entsprochen werden konnte. Wichtig hierbei: Welche Anregungen sollten für den weiteren Planungsprozess und das weitere Beteiligungsverfahren handlungsleitend sein?