Schiedsamt Linden / Limmer

Schiedsamt Linden / LimmerWelche Aufgaben hat ein Schiedsamt?
Die Funktion eines Schiedsamtes besteht darin, in allen Streitigkeiten des täglichen Lebens auf eine freiwillige und einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken und den sozialen Frieden wiederherzustellen.

Schiedsamt Linden-Limmer – Ansprechpartner

  • Rolf Müller
  • Elisenstraße 34, 30451 Hannover
  • Telefon 0511 4583495, Mittwoch 18:00 – 19:00 Uhr (ggf. AB)
  • Sprechstunde: 1. Donnerstag im Monat 18:00 – 19:00 Uhr im Freizeitheim Linden
  • E-Mail: rolf.l.mueller(at)t-online.de

Themen und Streitigkeiten des Schiedsamtes

  • Beleidigung – üble Nachrede – Verleumdung
    Sie wurden beleidigt? Eine „dumme Kuh“ kann weh tun. Ein „alter Ochse“ nicht weniger. Und erst recht dann, wenn es auch noch „Zuhörer“ gibt.
    Man redete Ihnen „übel nach“? Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen lassen und das alles stimmt überhaupt nicht.
    Sie wurden verleumdet? Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahr Dinge über Sie, nur um Sie bei den anderen herabzusetzen.
    Muss man sich das alles bieten lassen? Ganz sicher nicht, Sie müssen das nicht hinnehmen.
  • Hausfriedensbruch
    Jemand betritt gegen Ihren Willen Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück und weigert sich, obwohl Sie ihn unmissverständlich dazu auffordern, Ihre Wohnung, Ihren Laden oder Ihr Grundstück zu verlassen? Dann begeht derjenige Hausfriedensbruch und kann dafür strafrechtlich belangt werden.
  • Sachbeschädigung – Es wurde Ihr Eigentum beschädigt?
    In diesem Bereich sind viele Dinge denkbar:

    1. zerstochene Reifen
    2. eine eingeschlagene Fensterscheibe
    3. zertrampelte Blumenbeete
    4. abgesägte Äste
    5. verschmutzte oder zerrissene Kleidung (evtl. auch infolge einer Körperverletzung)
    6. verschmierte Hauswände usw.

    Auch dies müssen Sie nicht hinnehmen.

  • Bedrohung – Sie werden bedroht?
    Auch hier gibt es viele Möglichkeiten. Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahestehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht (Ich schlage dich tot, ich mache dich kaputt usw.). Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen Sie dadurch täuscht, dass er behauptet, er wisse von einem Verbrechen, das demnächst Ihnen oder Ihnen nahestehenden Familienangehörigen verübt werden soll.
  • Körperverletzung – Es hat Sie jemand misshandelt oder Ihre Gesundheit geschädigt?
    Schläge tun nicht nur der Psyche weh. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn bei der Körperverletzung auch noch etwas beschädigt oder verschmutzt wurde, wie z.B. Kleidungsstücke, Schmuck, Brille usw. steht Ihnen auch ein Schadensersatz zu.
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
    Wer unbefugt einen verschlossenen Brief, der nicht für ihn bestimmt ist, öffnet oder sich – ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis von dem Inhalt verschafft, macht sich strafbar. Wer also ohne Ihr Wissen und Ihre Einwilligung Ihre Briefe (evtl. sogar noch aus dem Briefkasten) entfernt, diese öffnet und liest, macht sich strafbar.

In allen diesen Fällen können Sie sich an das Schiedsamt Linden / Limmer wenden.

Welche Kosten fallen für das Schiedsamt an?

Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15 Euro (wenn die Parteien sich nicht einigen können). 25 Euro sind zu zahlen, wenn eine Einigung erzielt wird. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf 50 Euro erhöht werden. Möglicherweise anfallende Auslagen können die aufgeführten Kosten des Schiedsamtes noch erhöhen.