Schlichten statt richten
Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Konfliktlösungsstelle bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten mit vermögensrechtlichen Ansprüchen. Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig und soll dazu dienen, die "Fronten nicht noch mehr zu verhärten" Verhandelt werden können Ansprüche wegen
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen
- Nachbarschaftsrecht
- Hausordnung
Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Vereinigung versucht werden wie bei
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Leichte Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich
- ist vollstreckbar
- unterbricht die Verjährung eines Anspruches
- und spart Kosten
- eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro
Ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".
Hilfreich für Schlichtungsverhandlungen sind die Schulungen und Unterrichtung in Fortbildungsveranstaltungen über Strafrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Mediation.
Wenden Sie sich bei aufkommenden Streitigkeiten an.
Anita Lohse, Henckellweg 3, 30459 Hannover, Telefon 233 06 74
tel. Sprechstunde Montag - bis Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr
